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INCYC - Sportagentur - Fitness Brake, Nordenham & Oldenburg
von INCYC PDF Drucken E-Mail
Sie möchten abnehmen, oder wollen Ihre Fitness, Ihr Wohlbefinden und Ihr Selbstbewusstsein steigern? Dann finden Sie auf den folgenden Seiten Tipps. Neben einem ausgewogenen Fitness-Training bildet auch eine ebensolche Ernährung den Grundstein für den Erfolg. Zur richtigen Zeit, dass Richtige essen, damit Sie Ihren Körper optimal mit Nährstoffen versorgen.

Suchen Sie sich immer passende Ziel, überlegen sich sinnvolle Teilziele und genießen den Erfolg. In Brake (Unterweser), Nordenham, Oldenburg oder Bremen zeige ich Ihnen Möglichkeiten zu Ihrem Idealgewicht, einer besseren Fitness und einem guten Körpergefühl zu finden.

Ihr Tino Sebastian Offergeld

 

Bitte beachten Sie den PAR-Q Fragebogen vor Aufnahme einer sportlichen Aktivität!

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Download this file (PAR-Q.pdf)PAR-Q-Fragebogen80 Kb
 
Irreführende Preisangaben bei Fitnessstudio-Tarifen PDF Drucken E-Mail
Eine bekannte Fitnessstudiokette mit schottisch klingendem Namen wurde wegen irreführender Werbung zur Unterlassung verurteilt. Dies bedeutet laut Urteilsbegründung des OLG Karlsruhe (19.11.2008 - 6 U 1/08), dass bei einem Preisunterschied von mehr als 10% durch nicht genannte aber dennoch entstehende Zusatzkosten diese einzupreisen sind. Im vorliegenden Fall wurde mit einem Monatsbeitrag von 15,90 € geworben. Da jedoch das Duschen zusätzlich mit 0,50 € durch Duschautomaten den Geldbeutel belastet, können so bei einem Training je Woche - was bekanntlich für ein effektives Training zu wenig ist - im Monat 2 € bei 3 Trainings je Woche gar 6 € zusätzlich anfallen. Ob 50 Cent je Duschgang reichen und wie sauber die Duschen dafür sind, fand beim Urteil keine Gewichtung, kann aber in diversen Foren und Blogs nachgelesen werden. Fazit: Geiz ist halt nicht immer geil.
Noch ein Tipp: Lassen Sie sich nicht von Wochenbeiträgen täuschen. Oft wird Ihnen hier ein Monatsbeitrag aufgrund von vier Wochen vorgerechnet. Beispielhaft gehen wir von 8 € je Woche aus, kommen damit je Monat auf 32 € und bei 12 Monaten auf 384 € bei angenommenen 48 Wochen (4 mal 12). Nun hat ein Kalenderjahr bekanntlich 52 Monate. Somit wird dem Studio ein 13. Monat gezahlt und in Wirklichkeit werden 34,67 € je Monat fällig. Im Übrigen hat das Verwenden von Wochenpreisangaben einen psychologischen Grund. Der Preis klingt günstiger. Und darauf springen die Sammler- und Jägergene bekanntlich an. Erneutes Fazit: Geiz ist halt nicht immer geil.
 
Abnehmen PDF Drucken E-Mail
ist nicht wirklich schwer!? Nur den Anfang zu machen, den inneren Schweinehund zu überwinden, scheint schwerer als die Besteigung eines Achttausenders. Dabei erleichtern viele Fitnesscentern dies nicht gerade, wenn die Teilnehmer an einer sogennanten Studie teilnehmen sollen, welche doch in Wahrheit als Marketinginstrument neue Kunden bringen soll, oder die Intensitäten in den Kursen zu hoch sind oder das Niveau für Anfänger ungeeignet ist. In hunderten Kursen sollten meine Teilnehmer die Trainingsbelastung immer so wählen, dass sie sich körperlich belastet haben, aber diesen Kurs in genau der Intensität nochmals absolvieren könnten. Was eigentlich bedeutet, dass sie inder Lage sein sollten mit der individuell gewählten Belastung die doppelte Zeit trainieren zu können. Grundsätzlich empfehle ich aber besonders Anfängern die Nutzung eines Herzfrequenzmessers (Pulsuhr) und bei Unsicherheit im Umgang das Kontaktieren eines Trainers. Vielfach musste ich feststellen, dass selbst langjährig Trainierende ihre Belastung falsch einschätzen und nicht sinnvoll trainieren. So kann es im Besonderen bei Anfängern schnell zu einer Art Übertraining kommen, unter dem gerade die wichtige Motivation leidet. Setzen Sie sich gemeinsam mit einem Trainer - mir - erreichbare, realistische Ziele, die Sie auch klar terminieren und deren Soll- und Ist-Werte messbar sind. Im Falle von Übergewicht wäre dies zum Beispiel die Gewichtsreduktion um x kg bis zum Jahresende. Wählen Sie sich auch Sportarten, die Ihnen keine Probleme in der Ausführung machen oder Ihre Gelenke zu stark belasten. So sollten Adipöse nicht unbedingt joggen. Radfahren als Alternative entlastet Knie- und Hüftgelenke. Sie werden es sicher nicht glauben!? Aber in meinen Kursen bin ich mehrfach von Teilnehmern gefragt worden: "Ich nehme zu stark ab, will aber nicht aufhören mit dem Sport. Was kann ich machen?"Wenn auch ungewöhnlich, doch auch für dies Anliegen fanden wir eine Lösung.
 
Verträge mit Fitness-Studios PDF Drucken E-Mail

Offensichtlich scheinen einige Urteile zu Verträgen und deren Klauseln zwischen Freizeitsportlern und Studiobetreibern noch nicht bei Letzteren angekommen zu sein. Wie sonst ließen sich die vielen Foreneinträge erklären. Die häufigsten Probleme treten zwischen beiden Vertragsparteien in nachstehenden Punkten auf:

1. Der Kunde wird nach Abschluss dauerhaft und ernsthaft krank - d.h., die Erkrankung war bei Vertragsabschluss noch nicht bekannt - so berechtigt dies den Kunden zur außerordentlichen Kündigung (z.B. OLG Frankfurt, Urteil v. 5.12.1994, Az: 6 U 164/93). Dem Studiobetreiber wird jedoch das Recht gewährt, ein ärztliches Attest zu verlangen. Hat sich eine bei Vertragsabschluss bekannte Krankheit wesentlich verschlimmert, so hat das Studiomitglied dennoch das recht zur außerordentlichen Kündigung. Gleiches gilt auch für den Fall einer Schwangerschaft (OLG München, Urteil v. 30.3.1995, Az: 29 U 4222/94).

2. Steht ein Umzug an, so hat der Kunde auch hier die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung, wenn das Studio nur noch unter großen Umständen zu erreichen ist. Dies kann im Übrigen auch innerhalb einer Großstadt der Fall sein; weswegen Klauseln, nach denen der neue Wohnort mindestens 50 km vom bisherigen entfernt liegen muss, unwirksam werden. (z.B. OLG Frankfurt, Urteil v. 5.12.1994, Az: 6 U 164/93 & LG Düsseldorf, Urteil v. 7.11.1990, Az: 12 O 190/90)

3. Und mein ganz persönlicher Favorit: Das Mitbringen eigener Getränke zum Training wird untersagt. Dazu ergingen bisher 2 Urteile, welche im Kern diese Klauseln als unwirksam einstuften, da in sämtlichen Verträgen nicht geregelt wurde, dass dem Kunden Getränke zu handelsüblichen Preisen angeboten würden (LG Stade, Urteil v. 29.10.1998 – 4 O 35/97 & OLG Brandenburg, Urt. v. 25.06.2003 – 7 U 36/03). Den Studiobetreibern wurde damit aber auch unterstellt, Getränke zu überzogenen Preisen anzubieten. Problematisch erachte ich das Urteil des Landgerichtes Frankfurt wonach das Mitbringen von Glasflaschen mit eigenen Getränken wegen der Verletzungsgefahr im Falle des Zerbrechens untersagt werden kann (LG Frankfurt, Urt. v. 24.11.2004 – 2/2 O 307/04). Denn vielfach schenken Studiobetreiber eigene Getränke in Gläsern aus. Die Verletzungsgefahr ist auch dann gegeben.

Bei Fragen oder Problemen mit solchen Verträgen ist es ratsam die nächstgelegene Verbraucherzentrale oder gar einen Anwalt aufzusuchen. Ein Studio, welches sich als Gesundheitstudio bezeichnet oder nach einer ISO-Norm zertifiziert wurde, sollte hier seriös arbeiten. Wohlgemerkt sollte. Denn auch legen diverse Blogeinträge das Gegenteil nahe.

 
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